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Bruttoanfangsdarlehen

Im Bausparbereich gibt es den Begriff des Bruttoanfangsdarlehens. Um zu verstehen, was ein Bruttoanfangsdarlehen ist, muss man zunächst ein Nettoanfangsdarlehen erklären. Es beginnt damit, dass ein Bausparer einen Bausparvertrag abschließt mit dem Ziel, irgendwann in der Zukunft ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder zu bauen. Dazu verpflichtet sich der Bausparer, jeden Monat eine bestimmte Summe in den Bausparvertrag einzuzahlen. Ist dann die vereinbarte Ansparsumme erreicht und ist eine notwendige Bewertungszahl erreicht, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif und der Bausparer kann ein Bauspardarlehen erhalten. Die Ansparsumme beträgt in der Regel 40 % bis 50 % der gesamten Bausparsumme. Da Bauspardarlehen sehr günstig verzinst werden und heutzutage auch ziemlich flexibel eingesetzt werden können, erfreuen sie sich noch immer großer Beliebtheit.

Zieht man nun die Summe der angesparten Beiträge von der Bausparsumme ab, erhält man das Nettoanfangsdarlehen. Das Nettoanfangsdarlehen ist der Betrag, der dem Bausparer von der Bausparkasse als Kredit zur Verfügung gestellt wird. Es gibt nur eine Ausnahme, dass das Nettoanfangsdarlehen von der Auszahlungssumme abweichen kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bausparer mit der Bausparkasse ein so genanntes Disagio vereinbart hat. Bei einem Disagio werden von der Auszahlungssumme Zinsen einbehalten, die der Bausparer als Vorauszahlung bei Auszahlung des Darlehens vorab leistet.

Neben dem Nettoanfangsdarlehen gibt es dann auch noch das Bruttoanfangsdarlehen. Das Bruttoanfangsdarlehen stellt das Nettoanfangsdarlehen, erhöht um sämtliche Gebühren und Kosten, die mit der Zuteilung und der Auszahlung des Bauspardarlehens angefallen sind, dar. Die Gebühren sind zum einen die Bearbeitungsgebühren der Bausparkasse oder Bank, es kann sich aber beispielsweise auch um Wertermittlungsgebühren oder Notarkosten handeln. Man kann also sagen, dass das Bruttoanfangsdarlehen den Betrag darstellt, den der Darlehensnehmer wieder zurückzahlen muss.

Doch auch im Bereich der Ratenkredite, die nicht im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung stehen, findet man den Begriff des Nettoanfangsdarlehens bzw. des Bruttoanfangsdarlehens. Auch in diesem Fall ist es so, dass das Nettoanfangsdarlehen von der Summe her niedriger ist als das Bruttoanfangsdarlehen. Bei Ratenkrediten ist es aber so, dass nicht nur die Kosten und Gebühren der Kredit gebenden Bank den Darlehensbetrag erhöhen. Hier gibt es die Besonderheit, dass die gesamten Zinsen, die für die volle Laufzeit des Kredits bezahlt werden müssen, im Voraus berechnet werden und das Nettoanfangsdarlehen entsprechend erhöhen. Außerdem wird in einigen Fällen auch noch der Beitrag für die so genannte Restschuldversicherung aufgeschlagen, wodurch sich das Bruttoanfangsdarlehen nochmals erhöht. Der Kreditnehmer erkennt also erst aus der Summe des Bruttoanfangsdarlehens, welchen Betrag er zurückzahlen muss.

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