KfW-Effizienzhaus 115 – Häuser mit mehr Energieverbrauch werden nicht mehr gefördert
Die Bezeichnung KfW-Effizienzhaus wurde durch die KfW Bankengruppe geprägt und beschreibt ein Gebäude mit einem ganz bestimmten Energieniveau. Die KfW Bankengruppe finanziert und fördert Projekte mit Bundesmitteln in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Im Bereich Bauen stehen dafür verschiedene Programme zur Verfügung.
Wer ein Bestandsgebäude saniert und so den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht, hat die Wahl zwischen einem Investitionszuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen. Derzeit werden durch die KfW bei der Gebäudesanierung fünf verschiedene Niveaus gefödert, vom Kfw-Effizienzhaus 55 bis zum KfW-Effizienzhaus 115. Für die Ermittlung des energetischen Niveaus des Gebäudes werden der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust errechnet. Als Grundlage dazu dient die geltende Energieeinsparverordnung (ENEV 2009). Diese gibt genau vor, wie hoch die Werte sein dürfen. Das Erreichen des geplanten Energieniveaus und die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen wird durch einen Sachverständigen bestätigt.
Wer für die Finanzierung des Vorhabens keinen Kredit aus Bundesmitteln in Anspruch nimmt, kann alternativ die Zuschussvariante nutzen. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach dem erreichten Energiestandard nach der Sanierung. Je höher dieser ist, ums so höher ist die Förderung. Das gleiche gilt in der Kreditvariante der KfW Bank. Im Programm 151 Energieeffiezient Sanieren – Kredit erhält der Kreditnehmer die Förderung in Form eines Tilgungszuschusses. Antragsberechtigt für den Investitionszuschuss sind nur Privatpersonen. Den Sanierungskredit hingegen können sowohl Privatpersonen als auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise und sonstige Anstalten des öffentlichen Rechts beantragen. Zu beachten ist, dass das zu sanierende Gebäude vor 1995 erbaut wurde und sämtliche Sanierungsmaßnahmen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
Die Beantragung eines KfW-Kredites erfolgt über die Hausbank des Antragstellers vor Baubeginn. Der Investitionszuschuss im Programm 430 ist direkt bei der KfW zu beantragen. Alle erforderlichen Unterlagen findet man auf der Internetseite der KfW Bank unter www.kfw.de. Dort sind auch alle Konditionen und Zinssätze aktuell abrufbar.