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Kreditverkauf

In den vergangenen Jahren haben deutsche Banken und Kreditinstitute Forderungen in Höhe von bis zum 300 Milliarden Euro verkauft. Jede Bank, die einen Kredit an Kunden vergibt, muss mit dem Risiko leben, dass der Kreditnehmer seinen Kredit nicht vollständig zurückzahlen kann und dieser Kredit notleidend wird. Um sich vor den daraus entstehenden Verlusten zu schützen, sind die Banken verpflichtet, solche drohenden Verluste mit entsprechenden Eigenmitteln zu unterlegen. Das wurde bereits in den so genannten Eigenmittelvorschriften des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht in Basel I festgelegt. Diese Vorschriften sind erneut überarbeitet worden und finden nun in Basel II ihren Ausdruck. Für die Banken bedeutet das, je mehr Kredite sie an Kunden mit geringerer Bonität vergeben, desto höher müssen die Eigenmittel sein, die dafür zu hinterlegen sind. Diese stehen dann den Banken nicht zur Verfügung. Allein aus diesem Grund haben die Banken ein Interesse daran, die kostenintensiven und mit hohem Risiko behafteten Kredite zu verkaufen.
Das Entscheidende beim Kreditverkauf durch die Banken ist aber, dass nicht nur Kredite veräußert werden, die bereits notleidend sind, sondern die Banken auch Kredite verkaufen, bei denen das Risiko eines Ausfalls als zu hoch eingeschätzt wird.

Die Banken unterscheiden, wenn sie solche Kredite an Kreditaufkäufer verkaufen auch nicht zwischen gewerblichen und privaten Kunden, verkauft wird alles, was risikobehaftet erscheint und die Forderungskäufer bekommen solch ein Paket für maximal 70 Prozent der Summe, die die Gesamtforderung wert ist. Die Banken entledigen sich dieser Kredite, haben ein entsprechend geringeres Ausfallrisiko und müssen weniger Eigenmittel binden.

Für die Kreditnehmer ist diese Situation bedrohend. Deshalb hat sich auch die Bundesregierung bereits mit der Thematik der Kreditverkäufe beschäftigt, um die Verbraucher besser zu schützen.
So gibt es Fälle, in denen die Kreditnehmer es plötzlich mit neuen Gläubigern zu tun haben, deren Interesse nur darin besteht, den Kredit mit Profit zu verwerten. Besonders bei Immobilienkrediten kommt es dann schnell zu Zwangsversteigerungen des Eigentums der Kreditnehmer, sobald diese ihren Ratenverpflichtungen nicht nachkommen. In einem Urteil aus dem Jahr 2007 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Banken das Recht haben einen Kreditverkauf ohne Zustimmung des Kreditnehmers zu veranlassen, wenn im Kreditvertrag nichts anderes vereinbart ist.

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