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Teilzahlung von Kreditkartenschulden

Bei der Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt üblicherweise eine monatliche Abrechnung, wobei der Betrag gleich zu zahlen ist. Eine weitere Möglichkeit der Begleichung der Kreditkartenrechnung bietet die Teilzahlung von Kreditkartenschulden. Die meisten Anbieter einer Kreditkarte bieten diese an, wobei der Kunde sie in den meisten Fällen nur aktivieren muss. Diese Teilzahlung kann durch den Inhaber der Kreditkarte zu jeder Zeit widerrufen werden.

Bei der Teilzahlung von Kreditkartenschulden ist ein je nach Anbieter unterschiedlicher Mindestbetrag zu begleichen, der Rest kann auf monatliche Raten umgelegt werden, wobei ein Mindestprozentsatz des zu begleichenden Betrages auszugleichen ist. Von der Abbuchungserlaubnis macht die Kreditkartenfirma lediglich im Umfang des mindestens zu leistenden Betrages Gebrauch, eine höhere Rückzahlung ist grundsätzlich möglich und kann durch eine Überweisung geleistet werden. Einige Anbieter ermöglichen ihren Kunden, eine Erklärung abzugeben, wonach dieser einen höheren Betrag als die Mindestrate abbuchen darf.

Die Teilzahlung von Kreditkartenschulden erscheint als bequem, da der Kunde sie nicht gesondert beantragen muss. Es reicht aus, diese bereits zum Grundangebot der Kreditkarte gehörende Funktion aktiv anzunehmen. Ein Nachteil der Teilzahlung der Kreditkartenrechnung besteht jedoch darin, dass die anfallenden Zinsen wesentlich höher als die für einen Ratenkredit berechneten Sätze sind. Bei einigen Anbietern fallen diese besonders hoch aus, wenn mit der Kreditkarte Bargeld abgehoben wurde; einige wenige Anbieter schließen Barabhebungen prinzipiell von der Ratenzahlung aus. Sinnvoll ist die Anwendung der Ratenzahlung für die Kreditkartenrechnung somit nur als Ausnahme.

Der dem Inhaber einer Kreditkarte eingeräumte Verfügungsrahmen verringert sich um die Höhe der noch nicht ausgeglichenen Teilbeträge. Damit besteht keine erhöhte Gefahr der Überschuldung als Folge der Inanspruchnahme der Teilzahlungsfunktion einer Kreditkarte.

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