Vorratsdarlehen
Werden Darlehen für die Immobilienfinanzierung benötigt, nutzen viele Kunden hierfür klassische Annuitätendarlehen. Deren Zinsen sind in der Regel für einen Zeitraum von 5-15 Jahren fest vereinbart, so dass Darlehensnehmer keine Ratenänderung befürchten müssen. Mit Ablauf dieser Zinsbindungszeit jedoch sind viele Darlehen noch nicht vollständig getilgt. Hierdurch ist es notwendig, eine Anschlussfinanzierung zu vereinbaren und die Zinsen mit der Bank neu zu verhandeln. Alternativ kann die Anschlussfinanzierung natürlich auch bei einer anderen Bank abgeschlossen werden, denn mit dem Ablauf der Zinsbindung ist eine Rückzahlung der Darlehen umgehend möglich, ohne weitere Kündigungsfrist.
Die Vereinbarung einer Anschlussfinanzierung erfolgt in jedem Fall zum aktuellen Marktzins. Sofern die Marktzinsen bereits einige Monate vor dem Ablauf des ursprünglichen Darlehens steigen oder wenn befürchtet werden muss, dass die Zentralbank das Zinsniveau anheben wird kann es sinnvoll sein, ein Vorratsdarlehen zu vereinbaren. Diese Darlehen, die auch als Forward-Darlehen bezeichnet werden, werden bereits einige Monate, manchmal sogar einige Jahre vor dem eigentlichen Auszahlungstermin vereinbart. Damit ist es Kreditnehmern mit einem vorhandenen Darlehen und bald ablaufender Zinsbindungsfrist möglich, niedrige Zinsen für die Zukunft zu sichern und so das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren. Sollten die Zinsen allerdings nicht wie erwartet steigen, kann sich der Abschluss von Vorratsdarlehen auch negativ auswirken, denn mitunter müssen Kreditnehmer durch die von den Banken berechneten Zinsaufschläge, die zwischen 0,01-0,04% pro Monat betragen können, deutlich höhere Kosten tragen. Ein Rücktritt von diesen Darlehen ist dann nicht mehr möglich, so dass bei Nichtabnahme hohe Entschädigungsleistungen an die Bank zu bezahlen wären.
Je nach Institut, welches das Vorratsdarlehen anbietet, kann die Forward-Zeit von nur einem Monat bis zu 60 Monaten vereinbart werden. Je länger die Frist bis zur Auszahlung jedoch ist, desto höher sind die Zinsaufschläge, die die Banken für das Vorratsdarlehen erheben, denn schließlich müssen sich auch die Kreditinstitute vor steigenden Zinsen sichern.