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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Im Zuge eines Immobilienerwerbs müssen Erwerber auch darauf achten, dass sie zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis für die Immobilie nicht nur die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt zu zahlen haben, sondern dass auch die Grunderwerbsteuer fällig wird. Sie ist ähnlich wie die Maklercourtage eine eher ärgerliche Ausgabe, da für das Geld schon das eine oder andere für die Immobilie hätte angeschafft werden können. Sie beträgt mindestens 3,5 % des Kaufpreises für die Immobilie was konkret bedeutet, dass bei einem Kaufpreis von 100.000 € 3.500 € an Grunderwerbsteuer vom Käufer zu zahlen sind. Die konkrete Höhe hängt vom Bundesland ab; einige Bundesländer erheben zum Beispiel auch 5% Grunderwerbssteuer.

Fällig wird die Steuer nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Sie wird vom Finanzamt erhoben und ist neben der vollständigen Kaufpreiszahlung durch den Käufer einer der Voraussetzungen, damit der Käufer auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Eine Ratenzahlung bzw. Stundung der Grunderwerbsteuer ist insoweit nicht möglich.

Denkbar ist aber, dass die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise reduziert wird. Da sie eben nur auf den Kaufpreis für die Immobilie zu zahlen ist, können – z.B. bei gebrauchten Immobilien – Einbauküchen oder -schränke, die vom Käufer mit übernommen werden, wertmäßig herausgerechnet werden, sodass sich der eigentliche Kaufpreis entsprechend reduziert.

Ähnlich verhält es sich bei Neubauten. Wer ein Grundstück mit einem Neubau erwirbt, der zahlt entsprechend die volle Höhe der Grunderwerbsteuer. Erwirbt man aber zunächst nur das Grundstück, wird die Steuer auch nur auf den Grundstückspreis erhoben. Eine spätere Bebauung ist dann grunderwerbsteuerfrei.

Auch bei einer Immobilienübertragung innerhalb einer Familie müssen die Neu-Eigentümer keine Grunderwerbsteuer bezahlen. Das gilt aber nur dann, sollte die Immobilie auf Verwandte gerader Linie übertragen werden, also Kinder, Enkelkinder oder umgekehrt auch auf die Eltern. Es ist also durchaus möglich, die Grunderwerbsteuer ganz legal zu reduzieren oder gar nicht zahlen zu müssen. Die Regel ist allerdings, dass Käufer sie zahlen müssen. Selbst das höchste deutsche Gericht hat diese gesetzliche Regelung nach diversen Klagen für verfassungskonform erklärt.

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